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VG Bayreuth, 25.03.2009 - B 3 E 09.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kommunalrecht; Bürgerbegehren; Zulässigkeit des Bürgerbegehrens; Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung; Auflösung des gemeindlichen Bauhofs; Öffentliche Einrichtung (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 02.01.1996 - 4 CE 95.4200
Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2009 - B 3 E 09.88
Jedoch finden nach der - wenn auch grundsätzlich eng auszulegenden - Ausnahmevorschrift des Art. 18a Abs. 3 GO Bürgerentscheide unter anderem über Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung nicht statt (BayVGH vom 2.1.1996 Az. 4 CE 95.4200 BayVBl 1996, 246).Unter den Begriff der "inneren Organisation" fallen neben den Geschäftsordnungsfragen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie neben der Aufgabengliederung und der Durchführung allgemeiner Dienst- und Geschäftsanweisungen vor allem Fragen der Aufbau-, Ablauf- und Behördenorganisation in der Gemeinde, die insbesondere auch die Zusammenlegung und Abschaffung von Ämtern umfassen können (vgl. Ritgen, NVwZ 2000, 129/136; so auch für die Frage des Fortbestehens eines selbständigen Umweltreferats: Hölzl/Hien/Huber, Gemeindeordnung, Stand Okt. 2007, Anm. 4.1 zu Art. 18a GO; vgl. auch BayVGH vom 2.1.1996 a.a.O.; Bauer/Böhle/Ecker, Bayer. Kommunalgesetze, Stand Januar 2008, RdNr. 5 zu Art. 18a GO; Widtmann/Grasser, Bayer. Gemeindeordnung; Stand Juni 2007, RdNr. 15 zu Art. 18a; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand Sep. 2008, Anm. 3 zu Art. 18a Abs. 3; Seckler BayVBl 1998, 650/651).
- VGH Bayern, 19.02.1997 - 4 B 96.2928
Grundsatzentscheidungen durch Bürgerentscheid sind zulässig
Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2009 - B 3 E 09.88
Denn auch wenn an die sprachliche Abfassung der Fragestellungen in Bürgerbegehren keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen und wenn diese in Zweifelsfällen bürgerbegehrensfreundlich auszulegen sind (BayVGH vom 19.2.1997 BayVBl 1997, 276/277), bleibt vorliegend festzuhalten, dass die streitgegenständliche Fragestellung angesichts ihres klaren und eindeutigen Wortlauts einer Auslegung nicht zugänglich ist. - VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647
Sicherungsanordnung für Bürgerbegehren - Einstellung eines Bauleitplanverfahrens …
Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2009 - B 3 E 09.88
Dabei darf der Inhalt einer Sicherungsanordnung nicht über den Umfang der gesetzlichen Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO hinausgehen (BayVGH Beschlüsse vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.647 BayVBl 2007, 497/498 und Az. 4 CE 07.416 Juris RdNr. 16 jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416
Einstellung von Bauleitplanverfahren durch Bürgerbegehren - Bürgerbegehren - …
Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2009 - B 3 E 09.88
Dabei darf der Inhalt einer Sicherungsanordnung nicht über den Umfang der gesetzlichen Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO hinausgehen (BayVGH Beschlüsse vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.647 BayVBl 2007, 497/498 und Az. 4 CE 07.416 Juris RdNr. 16 jeweils m.w.N.).